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Was kosten Implantate?

Die Kosten für neuen Zahnersatz mit Implantaten können, abhängig vom gewünschten Komfort, sehr unterschiedlich ausfallen. Verschiedene Faktoren gestalten Ihre Investition in Implantatzahnersatz: die Lage und Anzahl der Implantate, die gewünschte Ausführung ( herausnehmbar oder festsitzend ), das vorhandene Knochenangebot und ähnliche Einflüsse.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt ihre Krankenkasse nur bestimmte Kosten, ein Eigenanteil ist in den meisten Fällen unvermeidlich. Beachten Sie die folgenden Punkte, kann zumindest ein Teil der Kosten erstattet werden.

Es gilt für Kassenpatienten:

Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihren Versicherten seit 2005 pauschal einen Betrag, den sogenannten Festzuschuss, unabhängig davon, für welche Art des Zahnersatzes Sie sich entscheiden. Vor Behandlungsbeginn sollte daher immer eine Gesamtplanung ( Kostenvoranschlag = Implantat-Kostenplan und zwei Heil- und Kostenpläne für Provisorium und für Zahnersatz ) erstellt werden. Diese müssen vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse und wenn vorhanden bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Die Kassen behalten sich insbesondere bei größeren Versorgungen eine Prüfung durch Vorbegutachtung vor. Der Behandlungsablauf stellt sich dann im mehreren Abschnitten wie folgt dar:

  1. Implantologische Planung:

    Im ersten Schritt erhält der Patient einen "Implantat-Kostenplan". Hierbei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen keinen Zuschuss für die Implantation, d.h. für das Einsetzen der künstlichen Zahnwurzel(n) gibt. An diesen Kosten würde sich z.B. eine Zusatzversicherung beteiligen. Einzige Ausnahmen sind ganz seltene und spezielle Vorerkrankungen wie z.B. Krebspatienten des Kiefers oder erblich bedingte Zahnnichtanlagen.

  2. Interims- oder provisorische Versorgung:

    Da das oder die Implantat(e) in der Regel als "künstliche Wurzel" unter dem Zahnfleisch für mehrere Monate einheilt, wird meist ein Provisorium benötigt, um die darüberliegende Zahnlücke zu verstecken. Es gibt verschiedene Arten solcher Provisorien: herausnehmbare Klammerprovisorien oder bei zahnlosen oder teilbezahnten Patienten eine Voll- bzw. Teilprothese. Hiefür gäbe es wieder eine Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse über einen entsprechenden Kassenkostenplan, der vorher von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
    Wenn die provisorische Versorgung mit einem festsitzenden zahn- oder implantatgetragenen Provisorium erfolgen soll, kann auch hier eine Zuzahlung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Dafür muss ein spezieller sogenannter "andersartiger Kassenkostenplan" erstellt und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Leider werden diese festsitzenden provisorischen Versorgungen nicht von jeder gesetzlichen Krankenkasse genehmigt. Der Patient trägt dann auch diese Behandlungskosten komplett selber.

  3. Endgültiger Zahnersatz bzw. prothetische Versorgung:

    Im letzten Behandlungsschritt wird für die Anfertigung des endgültigen Zahnersatzes ( sogenannte Suprakonstruktion ) ebenfalls ein "andersartiger Heil- und Kostenplan" erstellt, um den Festzuschuss der Krankenkasse erhalten zu können.
    Wenn der Kassenpatient eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kann auch in dem Fall ein entsprechender Zuschuss durch die private Zusatzversicherung erfolgen. Hier sollten ebenfalls entsprechende Pläne vorab zur Kostenerstattungshöhe eingereicht werden. Deren Höhe wird durch Ihren abgeschlossenen Vertrag bestimmt.

Wenn der Kassenpatient eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, so kann ein entsprechender Zuschuss durch die private Zusatzversicherung erfolgen. Auch dann sollten entsprechende Pläne vorab eingereicht werden. In der Regel erfolgt die Auszahlung abhängig vom Kassenzuschuss.

Es gilt für Privatpatienten:

Zur Abklärung der Kostenübernahme muss ebenfalls vor Behandlungsbeginn eine Gesamtplanung durch einen Kostenplan erstellt werden. Die Höhe der Erstattung ist zwingend von Ihrem gewählten Tarif und Ihren Vereinbarungen abhängig. Daher muss der Behandlungsplan vor Behandlungsbeginn bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden, damit Sie einen Überblick über die bei Ihnen verbleibenden Kosten bzw. Ihren Eigenanteil bekommen können. Und so können Sie feststellen, ob Implantate vielleicht sogar aus Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind. Die Kassen behalten sich auch hier eine Prüfung bzw. eine Vorbegutachtung vor. Ist mit der Behandlung bereits begonnen worden, so kann der Patient unter Umständen seinen Kassenzuschuss verlieren oder nur zum Teil ausgezahlt bekommen!

Diese Kostenplanung enthält eine Übersicht über die implantologische Phase ( für das Setzen der Implantate ), über die provisorische Versorgung und über den endgültigen Zahnersatz bzw. die Suprakonstruktion, mit dem nochmaligen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass unvorhergesehen Mehrkosten durch unvermeidbare zusätzliche Therapiemaßnahmen entstehen können und dass möglicherweise nicht alle Kosten durch die Erstattungsstellen übernommen werden müssen und diese Kosten dann von Ihnen selbst zu tragen sind. Welche Kosten, die möglicherweise nicht erstattet werden, das im Einzelnen betrifft, müssen die Erstattungsstellen vor Behandlungsbeginn bei Prüfung des Kostenplanes begründet mitteilen.

Lesen Sie weiter auf unserer Seite unter: DER BEHANLUNGSABLAUF
Und unter:
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN - können Sie lesen, wie viele Implantate Sie benötigen.

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alle Kassen
M.Sc. Kerstin Jäger
Master of Science
in Implantologie(DGI)

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